Säumnis wegen Motorschaden des Anwaltes?
Bleibt der Rechtsanwalt mit seinem Fahrzeug wegen eines Motorschadens auf dem Weg zum Gericht liegen und kann deshalb nicht pünktlich zur mündlichen Verhandlung erscheinen, muss er versuchen, die zuständige Geschäftsstelle anzurufen. Tut er dies nicht oder versucht er es unter einer falschen Nummer, obwohl die richtige Nummer in den Akten aufzufinden gewesen wäre, ist die Säumnis nicht unverschuldet.
BGH, Beschluss vom 22.2.2017, IV ZB 8/16