05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Sachkundenachweis im Maklerrecht

Die Qualität von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern soll verbessert werden. Die Bundesregierung will daher vorschreiben, dass Immobilienmakler einen Sachkundenachweis erbringen müssen, bevor sie eine gewerberechtliche Erlaubnis erhalten.

Wie aus dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum hervorgeht, sollen WEG-Verwalter eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. Für Makler und WEG-Verwalter, die länger als sechs Jahre tätig sind, sind Möglichkeiten zur Befreiung von Sachkundenachweisen vorgesehen.

Die Gebühr bei der für die Ablegung der bei den Industrie- und Handelskammern abzulegenden Prüfung soll rund 400,- € betragen.

Quelle: Bundestag

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