Reiserecht: Vorauszahlungsklausel in einem Luftbeförderungsvertrag wirksam
Die Vereinbarung einer Verpflichtung des Fahr- und Fluggastes, das Beförderungsentgelt bei Vertragsschluss zu entrichten, widerspricht nicht wesentlichen Grundgedanken des Rechtes des Personenbeförderungsvertrages. Um eine zeitnahe und zügige Erfüllung des Beförderungsvertrages zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass eine der Vertragsparteien in Vorlage tritt. Diese Verpflichtung trifft in der Regel den Fahr- oder Fluggast, denn eine Abwicklung des Personenbeförderungsvertrages dergestalt, dass das Beförderungsentgelt erst nach Ankunft am Zielort gezahlt wird, wäre beim Massengeschäft der Fahr- und Luftgastbeförderung im Linienverkehr kaum praktikabel.
BGH, Urteil vom 16.2.2016, X ZR 97/14