05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Reiserecht: Unwirksame Klausel einer Fluggesellschaft

Bei ABG über die Behandlung freiwillig bewilligter Prämienleistungen aus Anlass der Buchung von Flügen handelt es sich nicht um Hauptleistungsvereinbarungen, sondern um Preisnebenabreden, die nach den §§ 305 ff BGB auf ihre Gültigkeit zu überprüfen sind. Die Klause “ Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für irgendeine missbräuchliche Verwendung der Kart..“ verstößt gegen § 309 Nr.7b BGB, weil keine Differenzierung hinsichtlich des Haftungs- und Verschuldensmaßstabes vorgenommen wird; der Begriff „Missbrauch“ ist zu unbestimmt.

 

OLG Frankfurt, Urteil vom 24.3.2016, 16 U 160/15

Unsere Rechtsgebiete