Rechtsprechungsänderung zu Steuerschulden bei Steuerhinterziehung durch den Erblasser:
Der BFH hat nun unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass bei der Erbschaftssteuer Steuerschulden, die auf einer Steuerhinterziehung des Erblassers beruhen, nur dann erwerbsmindernd wirken, soweit die hinterzogene Steuer nach dem Erbfall auch tatsächlich festgesetzt wird, da eine wirtschaftliche Belastung des Erben erforderlich sei.
Früher ist der BFH davon ausgegangen, dass eine wirtschaftliche Belastung im Hinterziehungsfall auch schon dann gegeben sei, wenn der Erbe das zuständige Finanzamt zeitnah über die Steuerangelegenheit unterrichtet.
BFH, Urteil vom 28.10.2015 (veröffentlicht am 17.2.2016), II R 46/13