Verwaltungsrecht
Die Kanzlei befasst sich auch mit Fragen des Verwaltungsrechts, also öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen der öffentlichen Hand und dem Bürger. Dabei stehen im Mittelpunkt die Wahrung der Rechte der Mandanten bei öffentlich-rechtlichen Eingriffen, z.B. durch Ordnungsverfügungen, Unterlassungsverfügungen und Ähnliches, zum Anderen aber auch die Hilfe gegen die Ablehnung von Anträgen und bei versagten Genehmigungen verschiedenster Art.