05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Reiserecht

Wir beraten und vertreten Reisende, Reiseveranstalter und Reisevermittler in allen Rechtsfragen rund um das Reiserecht, so z.B. bei:

  • Reisemängeln
  • Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall nach EG VO 261/2004
  • Gepäckverspätung und Gepäckverlust
  • Stornokosten
  • Vertragsgestaltung einschließlich Gestaltung und Prüfung von Reisebedingungen

Wussten Sie, dass Ihnen als Reisendem bei Flugverspätungen und Annullierungen unter Umständen Entschädigungsansprüche gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen zustehen können?
Was ist zu tun bei Gepäckverlust?
Wie reagieren Sie am besten, wenn das gebuchte Hotel Ihren Erwartungen nicht entspricht?
Wussten Sie, dass Sie Reisemängel umgehend anzeigen müssen und Ansprüche wegen solcher Mängel spätestens einen Monat nach Rückkehr geltend gemacht haben müssen?

In all diesen Fällen ist es erforderlich, dass Reisende frühzeitig, bestenfalls bereits bei Beginn der Reise, wissen, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie diese am besten durchgesetzt werden können.

Wir beraten und vertreten Sie bereits vor Antritt Ihrer Reise bis hin zum Gerichtsverfahren.

Die richtige Formulierung in Katalogen, Reiseangeboten, Buchungsbestätigungen oder Reisebedingungen ist entscheidend für die Frage, ob Sie als Reiseveranstalter oder Reisevermittler in die Haftung genommen werden können. Als Reiseveranstalter und Reisevermittler beraten und vertreten wir Sie daher bereits frühzeitig umfassend bei der bestmöglichen Formulierung Ihrer Reisbedingungen, Ihrer Vertragsgestaltung, bei der Durchsetzung von Stornokosten oder Abwehr von geltend gemachten Minderungs- und Schadensersatzansprüchen.

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