05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Insolvenzrecht

Nach der richtungsweisenden und vollständigen Erneuerung des Insolvenzrechtes im Jahre 1999 hat sich nicht nur eine Anzahl von Veränderungen ergeben, sondern ein Paradigmenwechsel.

In den Folgejahren, bis hinein in die Gegenwart, sind immer wieder auch gravierende Änderungen des Insolvenzrechtes festzustellen, bis hin zum Schutzschirmverfahren, das dem amerikanischen Insolvenzrecht nachgebildet ist. Im Wirtschaftsleben ist für alle Teilnehmer die Insolvenz eine präsente Thematik mit vielerlei Berührungspunkten.

Es geht nicht nur darum, im eigenen unternehmerischen oder auch privaten Bereich die Insolvenz zu verhindern, die Voraussetzungen zu kennen, unter denen sogar eine Insolvenzantragspflicht besteht, sondern dann, wenn man in Berührung kommt mit Unternehmen oder natürlichen Personen, die ihrerseits in Insolvenz geraten, mit dieser Situation umgehen zu können.

Die Kreativität der Insolvenzverwalter ist nahezu grenzenlos, wenn es darum geht, Forderungen der Gläubiger abzuwehren und / oder bereits geleistete Zahlungen des Schuldners zurückzuverlangen. Dabei wird es immer wichtiger, die eigenen Rechte effektiv durchzusetzen.

Daneben aber gibt es auch Chancen, die das Insolvenzverfahren eines Dritten bietet, nämlich beispielsweise dann, wenn man Teile eines Betriebes oder auch Gegenstände aus der Insolvenz vom Insolvenzverwalter erwerben kann und will.

Auch dieser Bereich wird in unserem Hause begleitet. Letztendlich bietet das Privatschuldnerinsolvenzverfahren auch die Möglichkeit, sich von vormalig nicht mehr zu überschauenden Schulden zu befreien und einen Neubeginn zu schaffen. Auch der Weg dorthin bedarf anwaltlicher Unterstützung, die wir traditionell anbieten.

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