Arbeitsrecht
Unter dem Begriff „Arbeitsrecht“ kann man im Grunde alle Regelungen zusammenfassen, die sich auf die vielen Millionen Rechtsverhältnisse in unserer Arbeitswelt beziehen, und zwar ungeachtet dessen, ob es sich um Rechtsverhältnisse im öffentlichen Dienst oder in privaten Betrieben handelt.
Das Arbeitsrecht ist ein besonders lebendiges Rechtsgebiet mit intensiven Spannungen zwischen den Beteiligten, was dem Rechtsanwender entsprechende Konfliktfähigkeit und soziale Kompetenz abverlangt.
Wie kein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Arbeitsrecht einer ständigen Fortentwicklung sowohl durch den nationalen Gesetzgeber und die Europäische Union, als auch durch die nationale Rechtsprechung sowie die des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH). Immer öfter haben Entscheidungen des EuGH, z. B. zum Urlaubsrecht oder zum Betriebsübergang, direkten Einfluss auf das deutsche Arbeitsrecht und führen somit zu wesentlichen Veränderungen der Rechtslage.
Oft bleibt die gesetzliche Ausgestaltung nur lückenhaft und Vieles den Tarifvertragsparteien vorbehalten. Bei der Lösung rechtlicher Probleme sollte den Rechtsanwalt daher auch ein hohes Maß an Kreativität auszeichnen.
Wir begleiten und beraten Sie bei der Umsetzung aktueller Entwicklungen, sowohl auf betrieblicher, als auch auf individueller Ebene, sei es, dass Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen geprüft oder verhandelt werden müssen. Auch wenn ein Betrieb Insolvenz anmeldet, gibt es häufig eine Vielzahl von rechtlichen Fragen.
Die frühzeitige Beratung verhindert insbesondere bei personellen Maßnahmen, wie z. B. einer Abmahnung, einer Versetzung oder einer Kündigung, spätere Probleme bei einer rechtlichen Auseinandersetzung. Durch schnelles Handeln bei Kündigungsstreitigkeiten können sogar Kündigungsschutzverfahren vermieden oder taktisch sehr gut vorbereitet werden.