Allgemeines Zivilrecht
Im Bereich des Allgemeinen Zivilrechts beraten und vertreten wir Sie umfassend, insbesondere in allen vertraglichen und delitkischen Angelegenheiten, von der Abwehr unberechtigter Forderungen, etwa aus einer überhöhten Telefonrechnung, bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld, etwa nach einem Glatteisunfall.
Das Allgemeine Zivilrecht umfasst aber beispielsweise auch die Geltendmachung und Abwehr von Forderungen aus Verträgen, wie Kauf-, Werk oder Dienstleistungsverträgen einschließlich Gewährleistung und Garantie.