Polizei darf HIV-positiven Bewerber nicht einfach ablehnen.
Die niedersächsische Polizeiakademie darf einen mit antriretroviralen Medikamenten erfolgreich behandelten Bewerber mit HIV-Infektion nicht einfach ablehnen.
Das Verwaltungsgericht Hannover gab der Klage des Mannes am 18.7.2019 statt und verpflichtete die Behörde dazu, mit Blick auf diese Rechtsauffassung noch einmal neu über die Eignung des Mannes für eine Ausbildung zu entscheiden.
Die Kammer folgte damit der Auffassung eines Sachverständigen der Medizinischen Hochschule Hannover, wonach von dem Kläger weder eine Gefahr für Kollegen und Bürger ausgehe noch das Risiko einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit bestehe.
Quelle: aerzteblatt.de