05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Neuregelung der Anstellungsgenehmigung in einer Berufsausübungsgemeinschaft

Wenn eine Berufsausübungsgemeinschaft -BAG- einen Arzt anstellen möchte, sind künftig die Anträge bei den Zulassungsgremien nicht mehr durch einen einzelnen BAG-Partner zu stellen, sondern durch die BAG selber. Das Bundessozialgericht hat das kassenrechtliche Verfahren bei der Anstellung von Ärzten in einer BAG an die zivil- und steuerrechtliche Handhabung angepasst. Hierdurch wird eine Gleichstellung mit der zivil- und steuerrechtlichen Behandlung erreicht. Die Gefahr einer gewerbesteuerlichen Infektion der freiberuflichen Einkünfte droht somit nicht. Zukünftig ist bei Neuanträgen die BAG selber Inhaber der Anstellungszulassung.

Bundessozialgericht, Urteil zum Aktenzeichen B 6 KA 24/15

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