05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Neue Kindergeldbeträge ab 2017

Das Kindergeld, der Kinderfreibetrag sowie der Kinderzuschlag werden in 2017 und 2018 um je 2 € angehoben.

Für das 1. und 2. Kind steigt das Kindergeld 2017 auf 192 € und 2018 auf 194 €; für das 3. Kind 2017 auf 200 € und 2018 auf 202 € und  für jedes weitere Kind 2017 auf 223 € und 2018 auf 225 €.

Der Kinderfreibetrag je Kind und Elternteil wird 2017 von 2.304 € auf 2.358 € und 2018 auf 2.394 € angehoben. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf eines Kindes bleibt unverändert bei 2.640 €.

Sind die Freibeträge günstiger als das Kindergeld, werden diese gewährt. Die Steuerentlastung für ein Kind kann im Jahr 2017 damit zwischen 24 € und 51 € liegen. Für Eltern mit sehr geringem Einkommen wird der monatliche Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz auf 170 € je Kind angehoben.

 

 

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