05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Nachbesetzung einer chirurgischen MVZ-Arztstelle durch FA für Orthopädie und Unfallchirurgie

Es ist Voraussetzung für die Nachbesetzung einer Arztstelle in einem MVZ, dass eine Übereinstimmung bezogen auf die Arztgruppe im Sinne der Bedarfsplanung vorliegt sowie, dass der Rahmen der bisherigen ärztlichen Tätigkeit in inhaltlicher Hinsicht im Wesentlichen eingehalten wird. Auch bei einer -zunächst- gleichen unfallchirurgischen Tätigkeit kann auf das Erfordernis der Übereinstimmung in der bedarfsplanungsrechtlichen Arztgruppe nicht verzichtet werden.

BSG, Urteil vom 28.9.2016, B 6 KA 40/15 R

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