05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

MVZ erreicht Neu-Entscheidung über Antrag auf Zuweisung eines höheren RLV

In der Anfangsphase vertragsärztlicher Tätigkeit befindliche unterdurchschnittlich abrechnende Praxen müssen in effektiver Weise zum Durchschnittsumsatz der Fachgruppe aufschließen können. Dies gilt auch für Medizinische Versorgungszentren. Für deren Einstufung als Aufbau- bzw. Jungpraxis kommt es auf den Gründungszeitpunkt und nicht auf den Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der unter Zulassungsverzicht in das MVZ eintretenden Ärzte an. Regelungen des Honorarverteilungsplanes über die Priviligierung von Aufbau- und Jungpraxen sind auf das Aufbau- bzw. Jung-MVZ entsprechend anzuwenden.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 5.10.2016, L 5 KA 773/13

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