Mutterschaftsgeld bald auch für selbständig Privatversicherte?
Der gesetzliche Mutterschutz soll nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums künftig auch für selbständige Privatversicherte gelten. Auch Frauen, die privat krankenversichert sind und als Selbständige arbeiten, sollen 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld erhalten. Das Versicherungsvertragsgesetz soll so angepasst werden, dass die private Krankenversicherung künftig verpflichtet ist, Frauen einen entsprechenden Versicherungsschutz anzubieten. Es bestehe eine „Schutzlücke für werdende Mütter“, die geschlossen werden müsse.
Quelle: aerzteblatt.de 13.9.2016