Muss die Krankenkasse die Angleichung ungleicher Brüste bezahlen?
Eine angleichende Operation unterschiedlich großer Brüste muss die Krankenkasse in der Regel nicht bezahlen.
Ausnahmen bestehen nur, wenn das unterschiedliche Wachstum entstellend wirkt und die Betroffene daher ständig alle Blicke auf sich zieht. Denn erst dann könne man von einer Krankheit im Rechtssinne ausgehen.
Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 31.5.2016, S 13 KR 293/14