Mindestlohn: Anrechenbarkeit von Weihnachts- und Urlaubsgeld
Arbeitsvergütung, die monatlich verstetigt und unwiderruflich für die Normalleistung des Arbeitnehmers gezahlt wird, ist nach dem Prinzip der funktionalen Gleichwertigkeit auf den Mindestlohnanspruch anzurechnen. Das ergibt sich aus dem Zweck des Mindestlohngesetzes. Dieser besteht darin, dem Arbeitnehmer ein bestimmtes Lohnniveau zu garantieren, ohne das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zu seinem Nachteil zu verschieben.
LAG Hamm, Urteil vom 14.1.2016, 18 Sa 1279/15