Mietwagenkosten: Mittelwertlösung bei Ermittlung des angemessenen Normaltarifs
Als Schätzungsgrundlage zur Ermittlung des angemessenen Normaltarifs für Mietwagenkosten ist die sog. Mittelwertlösung (Fracke) vorzugswürdig. Berücksichtigt man die Vor- und Nachteile sowohl des Schwacke Automietpreisspiegels als auch des Fraunhofer Marktpreisspiegels Mietwagen, so erscheint es sachgerecht, keine der beiden Listen isoliert heranzuziehen, sondern im Rahmen der dem Gericht offenstehenden freien Schätzung des angemessenen Normaltarifs auf den Mittelwert zwischen beiden Markterhebungen abzustellen.
OLG Hamm, Urteil vom 18.3.2016 9 U 142/15