05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Leiharbeitnehmer: Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten

Der Leiharbeitnehmer hat grundsätzlich einen aus § 670 BGB analog begründeten Anspruch auf Ersatz der aus dem Einsatz bei verschiedenen Entleihern entstehenden Fahrtkosten, soweit diese die dem Arbeitnehmer für eine Anfahrt zum eigenen Vertragsarbeitgeber überschreiten. § 670 BGB kann auf Arbeitsverhältnisse entsprechend angewandt werden. Eine Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Anspruch auf Ersatz von Fahrtkosten zum Einsatzbetrieb pauschal ausschließen und als in dem gezahlten Entgelt enthalten bezeichnet werden, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers gem. § 307 I 1 BGB dar.

LAG Hamm, Urteil vom 13.1.2016, 5 Sa 1437/15

 

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