Krankenkasse darf Patientenunterlagen verstorbener Versicherter einsehen
Eine Krankenkasse hat auch ohne Schweigepflichtsentbindungserklärung durch die Erben einer verstorbenen Versicherten einen Anspruch auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen zur Prüfung möglicher Behandlungsfehler gegenüber einem Krankenhaus oder Behandler. Der Patientenanspruch auf Einsicht der Behandlungsunterlagen steht nach dem Tod des Versicherten der Kasse zu, damit diese mögliche Ansprüche aus fehlerhafter Behandlung prüfen bzw. geltend machen kann. Es lag im Interesse der verstorbenen Versicherten, dass solche Ansprüche verfolgt werden können, sie hätte daher mutmaßlich ihre Einwilligung erteilt.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 15.3.2018, 1 U 415317