Krankengeldgewährung trotz verspäteter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ein Versicherter hat nach dem bis zum 22.7.2015 geltenden Recht Anspruch auf Krankengeld ab dem Folgetag eines rechtzeitig erfolgten persönlichen Arzt-Patienten-Kontaktes, wenn er alles in seiner Macht Stehende und Zumutbare zur ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit getan hat, die Feststellung aber wegen der nicht-medizinisch begründeten Fehlvorstellung des Vertragsarztes unterblieben ist, die Arbeitsunfähigkeit könne krankengeldunschädlich auch noch rückwirkend im Nachhinein attestiert werden.
BSG, Urteil vom 11.5.2017, B 3 KR 22/15 R