05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Kettenschenkung über 2 Generationen steuerrechtlich zulässig.

Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass dann, wenn ein Grundstück von einem Großelternteil schenkweise auf ein Kind übertragen wird und das bedachte Kind unmittelbar im Anschluss einen Grundstücksteil an das Enkelkind weiterschenkt, ohne zur Weiterschenkung verpflichtet zu sein, schenkungssteuerlich keine Zuwendung des Großelternteils an das Enkelkind anzunehmen ist.
Dies gilt selbst dann, wenn die Weiterübertragung in einem gemeinschaftlichen Testament der Großeltern vorgesehen ist.

Diese Rechtsauffassung ist begrüßenswert und steht im Einklang zur BFH-Rechtsprechung, da der Generationswechsel bei größeren Vermögen jeweils unter Anwendung der höheren Freibeträge gem. § 16 I Nr. 2 ErbStG erfolgen kann.

FG Hamburg, Urteil vom 20.08.2019, 3 K 123/18 rkr

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