05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Keine Wertminderung bei VW-Fahrzeugen:

Die vermeintliche Wertminderung eines Autos durch erhöhte Abgaswerte – wie im Fall Volkswagen – kann nach Aussage der Bundesregierung nicht im Rahmen einer Einkunftsart als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Für Steuerpflichtige sind „abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit den Anschaffungskosten vermindert um die Absetzungen für Nutzungen anzusetzen“, hieß es in einer Pressemitteilung vom 28.12.2015.

Da der VW-Konzern alle vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge nachbessern wird, sei der Mangel damit behoben und es liege objektiv keine Wertminderung – mehr – vor.

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