05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Keine Umbettung einer Urne aufgrund einstweiliger Verfügung

Es gibt keinen im einstweiligen Verfügungsverfahren durchsetzbaren Anspruch auf Umbettung einer Urne. Streiten die nahen Angehörigen darüber, wem die Totenfürsorge zukommt und hat bereits einer gegen den Willen des anderen die Beisetzung veranlasst, gebieten es die Pietät und die Wahrung der Totenruhe, diesen Zustand bis zur Entscheidung in der Hauptsache aufrechtzuerhalten.

 

OLG Naumburg, Urteil vom 8.10.2015 1 U 72/15

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