Keine Haftung von YouTube für Inhalte Dritter
Der Betreiber der Internetplattform Youtube ist weder Täter noch Teilnehmer der Urheberrechtsverletzungen, welche durch die Einstellung von Videoclips mit urheberrechtliche geschätzten Musikwerken auf dieser Plattform begangen werden. Für die auf YouTube begangenen Urheberrechtsverletzungen sind allein die Nutzer haftbar zu machen, die einzelne Musikwerke auf die Plattform hochladen.
OLG München, Urteil vom 28.1.2016, 29 U 2798/15