05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Keine anwaltliche Informationspflicht hinsichtlich des günstigsten Prozessfinanzierers

Der Rechtsanwalt muss seinen Mandanten zwar grundsätzlich auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung durch einen Prozessfinanzierer hinweisen, jedoch nicht – jedenfalls nicht ohne entsprechenden Auftrag – prüfen und darüber informieren, welcher Prozessfinanzierer für den Mandanten besonders günstig ist. Von einem Rechtsanwalt kann nicht ohne gesonderten Auftrag erwartet werden, dass er umfangreiche Marktrecherchen betreibt und mehrere Prozessfinanzierer kontaktiert.

OLG Köln, Beschluss vom 5.11.2018, 5 U 33/18

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