Kein Schadenersatzanspruch des Arztes bei entgangenen Liquidationseinnahmen wegen Urlaubs
Die Erfüllung berechtigter Urlaubsansprüche durch das Krankenhaus löst im Verhältnis zu einem privatliquidationsberechtigten Arzt, der deswegen seine ärztlichen Aufgaben nicht ausführen kann, weil wegen Urlaubs kein nichtärztliches Personal zur Verfügung steht, keinen Schadenersatzanspruch aus.
Denn: Ein Arbeitgeber begeht keine schuldhafte Pflichtverletzung, wenn er berechtigte Urlaubsansprüche bewilligt und der Urlaub mit der Arbeitsunfähigkeit eines anderen Mitarbeiters kollidiert. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn der Arbeitgeber so organisiert, dass durch den Urlaub eines Arbeitnehmers stets eine Personalunterdeckung eintritt.
LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.4.2015, 9 Sa 151/15