Jobcenter muss Hartz-IV-Empängern keine homöopathischen Mittel bezahlen
Ein Hartz-IV-Empfänger kann vom Jobcenter kein zusätzliches Geld für homöopathische Mittel verlangen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen in einem am 4.2.2019 veröffentlichten Urteil. Das Jobcenter muss grundsätzlich nicht mehr Medikamente als die Krankenkasse bezahlen; für Ausnahmen gibt es enge Regeln.
Urteil des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen vom 4.2.2019 zum Aktenzeichen 15 AS 262/16