Insolvenzrecht: Gläubigerbenachteiligung bei Grundstücksübertragung
Zur Insolvenzanfechtung ist eine objektive Gläubigerbenachteiligung erforderlich. Überträgt der Schuldner ein von ihm durch einen notariell beurkundeten Vertrag mit Hilfe von Treuhandmitteln gekauftes Grundstück ohne Zwischenauflassung kraft einer ihm von dem Veräußerer eingeräumten Auflassungsvollmacht auf einen Dritten, liegt keine Gläubigerbenachteiligung vor.
BGH, Beschluss vom 4.2.2016, IXC ZA 28/15