05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Insolvenzrecht: Gläubigerbenachteiligung bei Grundstücksübertragung

Zur Insolvenzanfechtung ist eine objektive Gläubigerbenachteiligung erforderlich. Überträgt der Schuldner ein von ihm durch einen notariell beurkundeten Vertrag mit Hilfe von Treuhandmitteln gekauftes Grundstück ohne Zwischenauflassung kraft einer ihm von dem Veräußerer eingeräumten Auflassungsvollmacht auf einen Dritten, liegt keine Gläubigerbenachteiligung vor.

BGH, Beschluss vom 4.2.2016, IXC ZA 28/15

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