05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Immobilienkaufvertrag: Grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

Bei der Prüfung, ob bei einem Immobilienkaufvertrag ein auffälliges bzw. grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, sind die von dem Verkäufer übernommenen, üblicherweise vom Käufer zu tragenden Erwerbsnebenkosten von dessen Leistung abzuziehen. Verpflichtet sich hiervon abweichend der Verkäufer zur Übernahme dieser Kosten, reduziert sich der Aufwand des Käufers entsprechend.

 

BGH, Urteil vom 15.1.2016, V ZR 278/14

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