05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Hintergrundmusik in Arztpraxen

Die Wiedergabe von Hintergrundmusik in der Arztpraxis ist im Allgemeinen nicht als öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urhebergesetzes anzusehen. Es wird daher auch kein Anspruch der ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung begründet.

BGH, Urteil vom 18.6.2015, I ZR 14/14

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