Hausärztliche Zusatzpauschale für Internisten
Im Streit um eine sachlich-rechnerische Richtigstellung bestreffend die Zusatzpauschale für die Wahrnehmung eines hausärztlichen Versorgungsauftrages (03040 EMB) haben 2 Internisten vor dem Sozialgericht München Recht bekommen. Zwar stellte das Sozialgericht eine grundsätzliche Befugnis der beklagten KV zur sachlich-rechnerischen Berichtigung fest, da die Ärzte hinsichtlich ihrer selektivvertraglichen Behandlungsfälle keinen Anspruch auf Zahlung der Zusatzpauschale hatten. Die Internisten konnten sich jedoch erfolgreich auf den Vertrauensgrundsatz berufen.
Sozialgericht München, Urteil vom 2.5.2016, S 28 KA 270/15