05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Geschwindigkeitsüberschreitung: Feststellung bei Messung mit ProViDa

Der Tatrichter muss bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Messsystem ProViDa, das verschiedene Einsatzmöglichkeiten – Messung aus einem stehenden Fahrzeug, Messung aus einem fahrenden Fahrzeug mit und ohne Nachfahren oder Vorwegfahren mit gleichbleibendem Abstand, Weg- Zeit-Messung- nicht zusätzlich zur Mitteilung des Messverfahrens und des berücksichtigten Toleranzwertes- in den Urteilsgründen auch mitteilen, welche der beschriebenen Betriebsarten zum Einsatz gekommen ist.

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2.6.2016, Ss (Bs) 8/2016

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