05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Generalstaatsanwalt für Aufhebung eines Urteiles zum TÜV im PIP-Skandal

Im Brustimplantatskandal hat der Generalanwalt am obersten französischen Gericht Bedenken gegen ein Urteil, das eine Haftung des TÜV Rheinland abgelehnt hatte geäußert. In einer schriftlichen Stellungnahme plädierte er dafür, die Entscheidung eines Berufungsgerichtes aufzuheben, das eine Zivilklage gegen das deutsche Prüfunternehmen abgelehnt hatte. Die Richter müssen der Rechtsauffassung des Generalstaatsanwaltes jedoch nicht folgen. Wenn das Kassationsgericht in Frankreich en Urteil aufhebt, wird in der großen Mehrheit er Fälle eine neue Verhandlung der Klage angesetzt.

 

Quelle: aerzteblatt.de

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