05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Gebrochener Fuss im Homeoffice ist kein Arbeitsunfall

Verletzt sich ein Arbeitnehmer im Homeoffice, muss das Unternehmen nicht haften. Ein Unfall, der sich während der Arbeitszeit zu Hause – etwa auf dem Weg zur Toilette oder in die Küche- passiert, gilt nicht als Dienstunfall. Der Arbeitnehmer befinde sich nicht auf dem Betriebsweg, sondern in dem persönlichen Lebensbereich.

Bundessozialgericht, Urteil vom 5.7.2016, B 2 U 5/15 R

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