Gebrochener Fuss im Homeoffice ist kein Arbeitsunfall
Verletzt sich ein Arbeitnehmer im Homeoffice, muss das Unternehmen nicht haften. Ein Unfall, der sich während der Arbeitszeit zu Hause – etwa auf dem Weg zur Toilette oder in die Küche- passiert, gilt nicht als Dienstunfall. Der Arbeitnehmer befinde sich nicht auf dem Betriebsweg, sondern in dem persönlichen Lebensbereich.
Bundessozialgericht, Urteil vom 5.7.2016, B 2 U 5/15 R