05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Geänderte Erbschaftssteuer beschlossen

Der Bundestags- Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Anpassung der Erbschaftsteuer an das jüngste Urteil des BVerfG beschlossen. Das bisherige Erbschaftsteuerrecht sah eine Verschonung des Betriebsvermögens iHv 85% vor, wenn innerhalb von 5 Jahren der 4fache Betrag der durchschnittlichen Jahreslöhne gezahlt und der Betrieb weitergeführt wurde. Diese Lohnsummenregelung galt aber nur für Betriebe mit 20 Beschäftigten. Diese Regelung wurde beibehalte, die erforderliche Zahl der Beschäftigten aber auf 5 reduziert. Bei einem Erwerb großer Vermögen wird ein Wahlrecht zwischen einer Verschonungsbedarfsprüfung und einem Verschonungsabschlag eingeführt. Außerdem werden Stundungsmöglichkeiten für die Erbschaftsteuer eingeführt und geplante Investitionen steuerlich begünstigt.

22.6.2016

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