Fristsetzung zur Einleitung des Hauptsacheverfahrens bei Gefährdung des Kindeswohls
In einem auf Antrag eines Elternteils eingeleiteten sorgerechtlichen Eilverfahrens ist eine Beschwerde des Anordnungsgegners gegen die Zurückweisung seines Antrages auf Fristsetzung zur Einleitung des Hauptsacheverfahrens ungeachtet der Frage, ob die Beschwerde überhaupt zulässig wäre, jedenfalls dann unbegründet, wenn das in Rede stehende Kindeswohl – zu dessen Gewährleistung die einstweilige Anordnung erlassen wurde- gefährdet wäre.