05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Fitnessstudiovertrag: Kündigung bei Wohnortwechsel

Allein der Umstand, dass der Kunde eines Fitnessstudios berufsbedingt seinen Wohnort wechselt, vermag eine außerordentliche Kündigung seines Vertrages nicht zu rechtfertigen. Die Gründe für einen Wohnortwechsel – sei er auch berufsbedingt- liegen in der Regel allein in der Sphäre des Kunden und sind von ihm – anders als von dem Anbieter der Leistungen- beeinflussbar. Bei einem Vertrag über die Nutzung eines Fitnessstudios kann sich ein Kündigungsgrund allerdings aus der Erkrankung des Kunden ergeben. ebenso kann eine Schwangerschaft die weitere Nutzung bis zum ende der vereinbarten Vertragslaufzeit unzumutbar machen. Der besondere Schutz des Art. 6 IV GG und dessen wertersetzende Bedeutung wirken sich insoweit auch auf die Frage der Zurechenbarkeit des Kündigungsgrundes aus.

BGH, Urteil vom 5.4.2016, XII ZR 62/15

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