Fernabsatzvertrag: Widerruf ohne Benennung eines Grundes möglich
Es ist dem freien Willen des Verbrauchers überlassen, ob und aus welchen Gründen er von einem bei einem Fernabsatzgeschäft bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht. Ein Ausschluss es Widerrufsrechtes wegen Rechtsmißbrauchs oder unzulässiger Rechtsausübung kommt nur ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers wie bei arglistigem oder schikanösen Verhalten des Verbrauchers in Betracht.
BGH, Urteil vom 16.3.2016, VIII ZR 146/15