05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Fernabsatzvertrag: Widerruf ohne Benennung eines Grundes möglich

Es ist dem freien Willen des Verbrauchers überlassen, ob und aus welchen Gründen er von einem bei einem Fernabsatzgeschäft bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht. Ein Ausschluss es Widerrufsrechtes wegen Rechtsmißbrauchs oder unzulässiger Rechtsausübung kommt nur ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers wie bei arglistigem oder schikanösen Verhalten des Verbrauchers in Betracht.

BGH, Urteil vom 16.3.2016, VIII ZR 146/15

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