Familienrecht: Alleinentscheidungsbefugnis eines Elternteils für Türkeireise
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge unterfällt die Entscheidung, mit dem Kind eine Urlaubsreise in die Türkei durchzuführen, unter den gegenwärtigen dortigen Verhältnissen nicht der Alleinentscheidungsbefugnis des § 1687 I 2 BGB. Hält der andere Elternteil eine Urlaubsreise des Kindes in die Türkei für zu gefährlich, kann dies unter den gegenwärtigen dortigen Verhältnissen einer Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis auf den die Reise beabsichtigenden Elternteil entgegenstehen.
OLG Frankfurt, Urteil vom 27.1.2016, 5 UF 206/16