Facebook-account: Haftung für missbräuchliche Nutzung
Ein Account-Inhaber haftet für rechtswidrige Postings auf Unterlassung und Kostenerstattung, wenn er nicht hinreichend dafür Sorge getragen hat, dass Dritte auf seine Account-Daten zugreifen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Account-Inhaber sich über den Computer eines Dritten einloggt ohne sicherzustellen, dass seine Zugangsdaten auf dem Rechner des Dritten gespeichert wurden und von diesem genutzt werden konnten.
OLG Frankfurt Urteil vom 21.7.2016, 16 U 223/15