Ex-Geheimdienstmitarbeiter darf Geheimnis mit seinem Anwalt teilen
Es verstößt gegen das Recht auf ein faires Verfahren und die Wahl eines Verteidigers, wenn ein ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter die von seiner dienstlichen Verschwiegenheit betroffenen Angelegenheiten nicht mit seinem Anwalt besprechen darf.
Das Recht auf ein faires Verfahren ist nicht verletzt, wenn Geheimdienstdokumente teilweise geschwärzt und Zeugenaussagen von Geheimdienstmitarbeitern, die der dienstlichen Verschwiegenheit unterliegen teilweise zurückgehalten werden.
EGMR, Urteil vom 25.7.2017, 2156/10