Einigung bei der Erbschaftssteuer
Bund und Länder haben Ihren Streit um die Reform der Erbschaftssteuer beigelegt.
Mit dieser Einigung steht ein langes Gesetzgebungsverfahren vor dem Abschluss. Die Vermittler einigten sich jetzt bei den bis zuletzt strittigen Kriterien zur Unternehmensbewertung, insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen sowie zu den Voraussetzungen für eine Steuerstundung.
Der Bundestag hat dem Vermittlungsvorschlag am 29.9.2016 zugestimmt.
Quelle: Bundesrat