Ein Nachtpfleger für 60 Heimbewohner ist zu wenig
Das Verwaltungsgericht Cottbus hat ausgeurteilt, dass es nicht ausreichend ist, wenn in einem Pflegeheim mit 50-60 Bewohnern nur ein einzelner Nachtpfleger die Nachtwache übernimmt.
Im noch nicht rechtskräftigen Urteil heißt es:“ es ist nach Ansicht des Gerichtes nicht erforderlich, die pflegerische Unterversorgung mit konkreten Beispielen zu untermauern, wenn die Versorgung von 50 bzw. 60 Heimbewohnern in der Nacht – darunter etwa 20 Bewohner mit dem Pflegegrad IV oder V- unstrittig lediglich durch eine Pflegefachkraft erfolgte.“
Verwaltungsgericht Cottbus
Quelle: aerzteblatt.de