05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Ein Nachtpfleger für 60 Heimbewohner ist zu wenig

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat ausgeurteilt, dass es nicht ausreichend ist, wenn in einem Pflegeheim mit 50-60 Bewohnern nur ein einzelner Nachtpfleger die Nachtwache übernimmt.

Im noch nicht rechtskräftigen Urteil heißt es:“ es ist nach Ansicht des Gerichtes nicht erforderlich, die pflegerische Unterversorgung mit konkreten Beispielen zu untermauern, wenn die Versorgung von 50 bzw. 60 Heimbewohnern in der Nacht – darunter etwa 20 Bewohner mit dem Pflegegrad IV oder V- unstrittig lediglich durch eine Pflegefachkraft erfolgte.“

Verwaltungsgericht Cottbus

Quelle: aerzteblatt.de

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