05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Bundesgerichtshof weist Klage um fehlerhafte Brustimplantate ab

Opfer des Skandals um minderwertige Brustimplantate aus Industrie-Silikon haben in Deutschland wohl kaum noch eine Chance auf Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof wies gestern die Klage einer Betroffenen gegen den TÜV Rheinland in letzter Instanz ab.

Angemeldete Kontrollen sind ausreichend gewesen:

Der Fall war zuvor beim Europäischen Gerichtshof gewesen. Dieser hatte ausgeurteilt, dass es im Rahmen des durchzuführenden Konformitätsverfahren nach dem Medizinproduktegesetz ausreichend war, angemeldete Besichtigungen zum Zweck der Überwachung auszuführen. Dies sei ausreichend gewesen, da konkrete Verdachtsmomente, die Veranlassung gegeben hätten, weitergehende Maßnahmen einzuleiten, nicht vorgelegen hätten. So blieb unentdeckt, dass vor dem Besuch der TÜV-Prüfer bei dem französischen Hersteller das billige Industrie-Silikon gegen das zugelassene, höherwertige Geld ausgetauscht worden war.

Auf dieser Grundlage hatte die Revision der Klägerin keinen Erfolg.

BGH, Urteil vom 22.6.2017, VII ZR 36/14

EuGH , Urteil vom 16.2.2017, C-219/15

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