Bundesarbeitsgericht setzt kirchlichem Arbeitgeber Grenzen
Das Bundesarbeitsgericht hat den Freiraum der Kirchen als Arbeitgeber erneut eingeschränkt. Es entschied am 20.2.2019 in Erfurt, dass die Kündigung des Chefarztes eines Düsseldorfer Katholischen Krankenhauses wegen seiner zweiten standesamtlichen Heirat nicht rechtens war.
Mit diesem Fall war neben dem Bundesverfassungsgericht auch schon der Europäische Gerichtshof beschäftigt, er landete nun erneut beim Bundesarbeitsgericht.
Dieses urteilte nun, dass die Kirchen von ihren Arbeitnehmern zwar grundsätzlich loyales Verhalten erwarten dürfen. Da der Arbeitgeber aber bei der Wiederheirat von protestantischen Kräften nicht zum Mittel der Kündigung gegriffen habe, sei vorliegend der Gleichheitsgrundsatz verletzt.
BAG, Urteil vom 20.2.2019