05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

BGH zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem Internet-Bewertungsportal

Die Beklagte des streitgegenständlichen Falles betreibt im Internet ein Bewertungsportal, in dem ein angemeldeter Nutzer Unternehmen durch die Vergabe von einem bis zu fünf Sternen und einem Text bewerten können. Die Klägerin betreibt ein Fitness-Studio, zu dem das Bewertungsportal am 10.2.2014 aufgrund eines empfohlenen Beitrages drei Sterne und 24 ältere Beiträge mit überwiegend positiven Bewertungen als momentan nicht empfohlen anzeigte.

Der VI. Zivilsenat des BGH hat auf die Revision des Beklagten das klageabweisende Urteil des Landgerichtes wiederhergestellt. Die von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche ergeben sich nicht aus § 824 I 1 BGB. Die Beklagte hat nicht unwahre Tatsachen behauptet oder verbreitet. Die Bewertungsdarstellung der Beklagten greift auch nicht rechtswidrig in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht und in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Klägerin ein. Die Anzeigen des Bewertungsdurchschnitts und der Einstufung von Nutzerbewertungen als “ empfohlen “ oder “ nicht empfohlen “ sind durch die Berufs- sowie Meinungsfreiheit geschützt; ein Gewerbetreibender muss Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen.

BGH, Urteil vom 14.01.2020, VI ZR 496/18

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