BGH zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen „Stadtblattes“
Eine Kommune ist nicht berechtigt, ein kommunales Amtsblatt kostenlos im gesamten Stadtgebiet verteilen zu lassen, wenn dieses presseähnlich aufgemacht ist und redaktionelle Beiträge enthält, die das Gebot der „Staatsferne der Presse“ verletzen.
Die beklagte Kommune ist zur Unterlassung verpflichtet, weil sie mit der kostenlosen Verteilung des „Stadtblattes“ dem Verbot des Art. 5 I 2 GG zuwidergehandelt hat. Bei diesem Verbot handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung. Die Verletzung einer solchen Regelung ist wettbewerbswidrig und begründet Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern.
BGH, Urteil vom 20.12.2018, I ZR 112/17