BGH zu Verkehrssicherungspflichten im Hoteleingangsbereich in Lanzarote
Gegenstand der Entscheidung war ein Sturz eines oberschenkelamputierten Reisenden auf einer regennassen Rollstuhlrampe vor einem Hotel in Lanzarote.
Der für das Reiserecht zuständige X. Zivilsenat des BGH hat entschieden, das eine Rollstuhlrampe den maßgeblichen örtlichen Bauvorschriften und Sicherheitsstandards zu entsprechen hat. Sollte die Rollstuhlrampe diesem örtlichen Standard nicht entsprochen haben, bestand eine besondere Gefährdungslage, in der ein Warnschild im Bereich der Rampe nicht hinreichend begegnet wurde.
Das Berufungsgericht muss nun prüfen, ob der Bodenbelag der Rampe den für die Hotelanlage maßgeblichen örtlichen Bauvorschriften entsprach.
BGH, Urteil vom 14.01.2020, X ZR 110/18